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Axzion

  1. Q5: Konstruktion
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Dokumentation

Richtige Herstellung, umfassend nachgewiesen:

Manchmal ist die Dokumentation genauso wichtig, wie das hergestellte Produkt. Im internationalen Anlagenbau  müssen die verwendeten Materialien genauestens nachgewiesen werden, ein nicht dokumentiertes Bauteil kann zur Ablehnung des kompletten Lastaufnahmemittels führen. Die Verarbeitung muss umfassend beschrieben sein, der Große Schweißeignungsnachweis als Dokument belegt die grundsätzliche Eignung des Unternehmens.


 

Perfekte Unterlagen zur weiteren Nutzung


Oft wird für das Lastaufnahmemittel eine prüffähige Statik gefordert, ein Versagen der Hebelösung muss garantiert ausgeschlossen werden. Kunden und Anwender erhalten die Bauzeichnungen als pdf-Dateien zur dauerhaften Speicherung, problemlos möglich sind aber auch verarbeitbare Dateiformate wie Step oder Iges. 

Vorgeschriebene Unterlagen
Die Einhaltung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wird durch die 
CE-Erklärung belegt, das offizielle Werkszeugnis 2.2 garantiert die zugesagten Eigenschaften.


 

Eine gute Anleitung zur sicheren Benutzung

Durch 
die allgemeine Bedienungsanleitung der von uns hergestellten Lastaufnahmemittel liegen dem Produkt gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in der Landessprache bei, sicherheitsrelevante Ersatzteile werden in der anliegenden Bauzeichnung unter Angabe des Hersteller benannt. Manchmal reicht die allgemeine Bedienungsanleitung nicht aus: Ergeben sich in der Gefahrenanalyse und/oder bei der Benutzung besondere Risiken, so muss die Bedienungsanleitung ergänzt werden. Wir sind immer gerne bereit, die allgemeinen Anleitungen sinnvoll zu ergänzen, bitte wenden Sie sich hierzu an uns.